Gemäß §113 Abs. 2 Nr. 7 neuntes Buch (SGB IX) i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX;
Leistungen zur Beföderung durch einen Beföderungsdienst als Leistung zur Mobilität nach §83 Abs. 1 SGB IX, bedarf es einer Antragstellung bei der;
StädteRegion Aachen
Amt 50
Soziale Angelegenheiten
Zollernstraße 10
52070 Aachen
0241/5198-0
Nach Erteilung eines Berechtigungsausweises für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen, können nach Genehmigungsumfang unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
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Mit unserer Datenbank können wir ihr Kontingent, welches Sie von der Städte-Region Aachen erhalten, genauestens überwachen, so dass Sie sich keine Sorgen bezüglich der Mehrkosten machen müssen. Daueraufträge für Ihre Besuchsfahrten können wir für Sie über eine längere Zeit anlegen oder im Handumdrehen bereits reservierte Fahrten ändern.