Freizeitfahrten


Im Rahmen der sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stehen dem Menschen mit Behinderung gemäß § 113 SGB IX Leistungen im Bereich der Durchführung eines Fahrdienstes zu. Der Behindertenfahrdienst kann ausschließlich zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft anfallenden Fahrten nach Erteilung der Genehmigung durch die Städte Region Aachen mit einem Kontingent von 20 Fahrten oder 110 KM im pro Monat, in Anspruch genommen werden.


Hierzu gehören z.B.:


- Familienbesuche
- Kinobesuche

- Veranstaltungen

- Cafe, Restaurant

- Einkaufsfahrten

- usw...


Es gibt genügend Orte an denen man Spaß haben kann, man muss Sie nur erreichen.
Ein Anruf genügt um ein Fahrzeug zu reservieren und wir bringen Sie schnell an Ihr Wunschziel.


Anspruchsberechtigte nach §113 SGB IX

Gemäß §113 Abs. 2 Nr. 7 neuntes Buch (SGB IX) i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX;

Leistungen zur Beföderung durch einen Beföderungsdienst als Leistung zur Mobilität nach §83 Abs. 1 SGB IX, bedarf es einer Antragstellung bei der;



StädteRegion Aachen
Amt 50
Soziale Angelegenheiten
Zollernstraße 10
52070 Aachen
0241/5198-0


Nach Erteilung eines Berechtigungsausweises für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen, können nach Genehmigungsumfang unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.


Weitere Informationen erhalten sie hier.



Mit unserer Datenbank können wir ihr Kontingent, welches Sie von der Städte-Region Aachen erhalten, genauestens überwachen, so dass Sie sich keine Sorgen bezüglich der Mehrkosten machen müssen. Daueraufträge für Ihre Besuchsfahrten können wir für Sie über eine längere Zeit anlegen oder im Handumdrehen bereits reservierte Fahrten ändern.

Private Inanspruchnahme

Sie können unsere Dienstleistungen selbstverständlich auch zu den Zeitpunkt geltenden ggf. auch individuell abgesprochenen Fahrpreisen, in Anspruch nehmen.



Zahlungsmethoden:


- auf Rechnung (wahlweise)

- EC-Karte

- Paypal



Mit unserer Datenbank können wir ihr Kontingent, welches Sie von der Städte-Region Aachen erhalten, genauestens überwachen, so dass Sie sich keine Sorgen bezüglich der Mehrkosten machen müssen. Daueraufträge für Ihre Besuchsfahrten können wir für Sie über eine längere Zeit anlegen oder im Handumdrehen bereits reservierte Fahrten ändern.